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Politik

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09.01.2004

Clement landet Coup mit "Free Citizen Card"

Wer wollte nicht schon einmal aufhören, Steuern zu bezahlen, oder kennt Aussprüche wie "Ich möchte aus diesem Staat austreten"? Mit der "Free Citizen Card" soll dies eingeschränkt möglich werden.

Während Bundesfinanzminister Hans Eichel noch jede Menge Kritik wegen seines Vorhabens zur Bestrafung von Schwarzarbeitern einsteckt, hat Bundeswirtschaftminister Wolfgang Clement mit Rückendeckung des Kanzlers ressortübergreifend einen kühnen Plan entworfen, Schwarzarbeit und Finanzierungslücken in den Sozialsystemen zu überwinden. Es scheint, als wolle die Bundesregierung mit mutigen Entscheidungen das Heft des Handelns wieder selbst in die Hand nehmen und auch weitreichende Reformvorschläge wie das Steuerreformkonzept von Friedrich Merz in den Schatten stellen. Clement wird den Plan am Montag in der wöchentlichen Sitzung des SPD-Parteivorstandes vorstellen. satiredienst.de hat die wichtigsten Punkte vorab erfahren können:

  • Zielgruppe sind alle Schwarzarbeiter, die ohne Mehrkosten in die Legalität wechseln können, und Existenzgründer, Arbeitslose und abhängig Beschäftigte, die ohne finanzielle Belastungen und mit maximaler Freiheit ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen wollen.

  • Jeder Bundesbürger, der nicht mehr als 30.000 Euro jährlich in den letzten beiden Jahren verdient hat, oder arbeitslos ist, kann die "Free Citizen Card" (FCC) erhalten.

  • Inhaber der FCC müssen keine Lohn- oder Einkommensteuer inklusive Solidaritätsbeitrag zahlen und keine Sozialversicherungsbeiträge für gesetzliche Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung leisten. Auch der Arbeitsgeberanteil an den Sozialversicherungen entfällt.

  • Die Beschäftigung von FCC-Inhabern ist steuerlich absetzbar. Damit wird nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums ein Großteil der Arbeitgeber von Schwarzarbeitern, auf diese Druck ausüben, zur FCC zu wechseln.

  • Im Gegenzug ruhen alle Ansprüche aus den Sozialversicherungen und weitgehend aus der Sozialhilfe. Nach zwei Jahren mit der FCC verfallen bereits erworbene Ansprüche.

  • Aus der Sozialhilfe werden für FCC-Inhaber nur noch rudimentäre Sachleistungen, d.h. Verpflegung, Unterbringung in Sammelunterkünften und Bekleidung, erbracht. Auch diese waren zunächst nicht geplant, ließen sich aber wegen Artikel 1 des Grundgesetzes nicht vollständig vermeiden. Finanzielle Zuwendungen entfallen.

  • Die FCC gilt zunächst nur innerhalb Deutschlands auch als Ausweisdokument, FCC-Inhaber müssen ihren normalen Personalausweis abgeben, damit kein Missbrauch bei Erlangung von staatlichen Zuwendungen, z.B. durch Beantragung von Kindergeld, geschehen kann. Bis es zu einer Abstimmung innerhalb der EU gekommen ist, muss bei Reisen ins EU-Ausland, auch in Schengen-Länder, ein Reisepass vorhanden sein.

  • Eine spezielle FCC in einer anderen Farbe steht auch allen Ausländern in der Bundesrepublik offen, sie ersetzt alle Dokumente für Ausländer, z.B. die Aufenthaltsgenehmigung, weist aber die jeweilige Nationalität des Inhabers aus und ist außerhalb Deutschlands kein Ausweisdokument.

  • Nicht nur beim Namen auch beim Untertitel für diesen Plan konnte Clement auf einen Anglizismus nicht verzichten: "You get what you pay for".

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